EQ/eMobility für eine emissionsfreie Zukunft.
18.05.2016
Was bedeutet der Umweltbonus und wie hoch ist er? Der Umweltbonus beträgt für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge 4.000 Euro und für Plug-in Hybride 3.000 Euro. Das zu fördernde Elektrofahrzeug muss einen Netto-Listenpreis für das Basismodell von unter 60.000 Euro aufweisen. Der Umweltbonus wird jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und der Industrie finanziert.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird.
Für folgende Mercedes-Benz Neufahrzeuge erhalten Sie ab Förderungsbeginn den Umweltbonus:
B-Klasse: B 250 e
C-Klasse Limousine und T-Modell: C 350 e
E-Klasse Limousine: E 350 e
B 250 e: Stromverbrauch kombiniert: ab 16,6 kWh/100 km, CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km.;
C 350 e Limousine: Kraftstoffverbrauch innerorts/außerorts/kombiniert: -/-/2,4–2,1 l/100 km, CO2-Emissionen kombiniert: 54–48 g/km;
C 350 e T-Modell: Kraftstoffverbrauch innerorts/außerorts/kombiniert: -/-/2,4–2,1 l/100 km, CO2-Emissionen kombiniert: 55–49 g/km;
E 350 e Limousine: Kraftstoffverbrauch innerorts/außerorts/kombiniert: -/-/2,5-2,1 l/100 km, CO2-Emissionen kombiniert: 57–49 g/km.
Bis wann gilt der Umweltbonus und was muss ich tun?
Die Förderung erfolgt bis zur vollständigen Auszahlung der hierfür vorgesehenen Bundesmittel in Höhe von 600.000.000 Euro, längstens jedoch bis 2019.
Bei Kauf eines förderungsfähigen, neuen Mercedes-Benz wird der Kaufpreis um die entsprechende Fördersumme von 1.500 Euro oder 2.000 Euro - also dem Herstelleranteil - reduziert und im Kaufvertrag dokumentiert. Die Auszahlung des verbliebenen Umweltbonus müssen Sie im Anschluss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Die Vorbereitungen im BAFA für das Antragsverfahren laufen derzeit auf Hochtouren. Auf der Website des BAFA finden Sie zeitnah detaillierte Informationen hierzu.